Norm
FinStrG §19 Abs3Rechtssatz
Der Wert von aus einem Zollfreilager gestohlenen, zum Verkauf im Ausland bestimmt gewesenen Waren (Zigaretten) entspricht in Ansehung der allgemeinen Vermögensdelikte des StGB (hier: Diebstahl und Hehlerei) dem ausländischen, in Ansehung der Finanzvergehen ebenso wie der Höhe des Wertersatzes dem inländischen Verkaufspreis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0086292Dokumentnummer
JJR_19800710_OGH0002_0130OS00158_7900000_001