Norm
RAO §30 Abs3Rechtssatz
Die Frage, wann die Eintragung eines Rechtsanwaltsanwärters in einer Rechtsanwaltskanzlei durch die allgemein geforderte fachliche und insbesondere standesethische Berufungsausübung gewährleistet ist, bleibt Ermessensfrage der Standesbehörde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0072253Dokumentnummer
JJR_19800714_OGH0002_000BKV00002_8000000_001