Norm
ZPO §226 IRechtssatz
Ein Eventualvorbringen oder die Stellung eines Eventualbegehrens für den Fall der Abweisung des Hauptbegehrens ist zulässig. Es muß sich dabei jedoch um die Inanspruchnahme derselben Gerichtsinstanz handeln.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Klagebegehren, Klagevorbringen, Eventualbegehren, EventualvorbringenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0037470Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2022