Norm
StPO §294 Abs3Rechtssatz
Beschlußmäßige Übermittlung der Akten an das OLG zur Entscheidung über die Berufung, nach-dem die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde schon in erster Instanz zurückgezogen worden war, die Akten aber dennoch dem OGH vorgelegt wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0100538Dokumentnummer
JJR_19800813_OGH0002_0090OS00127_8000000_001