Norm
StGB §9 Abs2Rechtssatz
Die Rechtswidrigkeit des Verbergens eines gegen den Willen der Erziehungsberechtigten aus denen Muntgewalt entwichenen Minderjährigen ist für jedermann (auch für einen gerade noch Jugendlichen) leicht erkennbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0089463Dokumentnummer
JJR_19800828_OGH0002_0130OS00092_8000000_001