Norm
ABGB §870 ARechtssatz
Die für die Vertragsanpassung wegen Irrtums oder Arglist anzuwendende Methode der Ermittlung der Höhe der Vergütung ist gleich jener der Preisminderung bei der Gewährleistung ("relative Berechnungsmethode").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0014772Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021