Norm
FinStrG §33 Abs3 litaRechtssatz
Eine Verkürzung der Abgabenschuld entsteht nicht etwa durch die verspätete Entrichtung der geschuldeten Steuer (was entweder die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 FinStrG darstellt oder lediglich zu einem Säumniszuschlag nach §§ 217 ff BAO führen kann).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0087118Dokumentnummer
JJR_19800904_OGH0002_0130OS00097_8000000_002