Norm
StGB §304 Abs1Rechtssatz
Bei Ermessensentscheidungen kann eine Pflichtwidrigkeit (auch) dann vorliegen, wenn der Beamte dem Vermögensvorteil einen Einfluss auf seine - innerhalb des Ermessens liegende - Entscheidung einräumt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0096099Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2020