Norm
ABGB §297 ARechtssatz
Das Hofkanzlei-Dekret 1832 über Keller-Grundbücher ist nicht auf Keller von Weinbauern und Biererzeugern beschränkt, sondern auch auf Tiefgaragen anwendbar. Auch an ihnen kann selbständiges Kellereigentum begründet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009882Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.03.2013