Norm
ABGB §297 ARechtssatz
Ist ein Keller, an dem Kellereigentum begründet werden soll, erst nach der Grundbuchsanlegung entstanden, ist zum Zweck der Verbücherung das Verfahren zur Richtigstellung des Grundbuches einzuleiten ( hier: Tiefgarage ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009888Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.05.2019