Norm
ABGB §6Rechtssatz
Die subjektive Absicht des Gesetzgebers verliert mit zunehmender zeitlicher Entfernung der Rechtsanwendung auch zunehmend an Gewicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0008772Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008