RS OGH 1980/9/10 3Ob50/80, 3Ob69/91, 3Ob56/09w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1980
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Norm

EO §35 B
EO §35 C

Rechtssatz

Der Oppositionsklage ist dann stattzugeben, wenn der vollstreckbare Anspruch erst während der Oppositionsprozesses erlischt, weil gemäß § 406 ZPO der Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz maßgebend ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0001351

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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