Norm
StGB §114 Abs1Rechtssatz
Objektiv unzutreffende Beschuldigungen sind nur dann rechtswidrig, wenn entweder damit der Rahmen des sachdienlichen (notwendigen) Vorbringens überschritten wird oder die Anschuldigungen wider besseres Wissen geäußert wurden. Wer diese Grenzen seiner rechtlichen Befugnis nicht überschreitet, ist nach § 114 Abs 1 StGB gerechtfertigt, ohne dass sich die Frage des Wahrheitsbeweises (§ 111 Abs 3 StGB) überhaupt stellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0093379Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.11.2018