Norm
EO §382 Abs1 Z8 litaRechtssatz
Gesetzliche Unterhaltungsansprüche gegen den Ehegatten für die Zeit nach der Konkursöffnung sind nicht Konkursforderungen. Sie können daher auch während des Konkursverfahrens gegen den Gemeinschuldner anhängig gemacht und fortgesetzt werden (JBl 1977,272).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0063824Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2021