Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Der Ersatzanspruch des Kindes nach Tötung seiner Mutter im Sinne des § 1327 ABGB umfasst auch nach der seit 01.01.1978 geltenden Rechtslage nicht nur die entgangenen, zur Deckung seines Unterhaltes erbrachten Barleistungen und Sachleistungen, sondern auch die entgangenen Pflegeleistungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0047371Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008