RS OGH 1980/9/11 12Os78/80, 10Os66/82, 11Os122/86, 13Os170/86, 15Os65/18z

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Veröffentlicht am 11.09.1980
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Norm

StGB §133 E

Rechtssatz

Der strafrechtlich relevante Wert des veruntreuten Guts bei Verkauf von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen wird alternativ von zwei Höchstgrenzen bestimmt, nämlich einerseits dem Verkehrswert der Sache, andererseits dem noch aushaftenden Kaufpreisrest. Dem Täter kann nur der jeweils niedrigere dieser beiden Beträge angelastet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094500

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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