RS OGH 1980/9/16 5Ob665/80, 9Ob82/09p

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Veröffentlicht am 16.09.1980
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Norm

ABGB §1298 IIIc
ABGB §1313a

Rechtssatz

Die in § 1298 ABGB normiert, auch das Verschulden des Erfüllungsgehilfen betreffende Beweislastumkehr gilt nur im Verhältnis zwischen dem Geschäftsherrn und seinem Vertragspartner, nicht aber im Verhältnis zwischen dem Erfüllungsgehilfen und dem Vertragspartner des Geschäftsherrn.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0026522

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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