RS OGH 1980/9/16 2Ob64/80, 5Ob799/81, 2Ob225/81, 2Ob66/87, 9ObA101/99i, 7Ob58/07s, 1Ob152/09y, 1Ob70

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Veröffentlicht am 16.09.1980
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Norm

ZPO §273

Rechtssatz

Die dem Gericht erteilte Befugnis, im Fall der Unmöglichkeit (oder besonderen Schwierigkeit) des Beweises der Höhe einer Forderung die Höhe des Betrages nach freier Überzeugung festzusetzen, hat zur Folge, dass den Kläger bezüglich der Forderung keine unbedingte Beweislast trifft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0040436

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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