Norm
ABGB §863 CIIRechtssatz
In der Regel ist ein schlüssiger Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung der Verspätung der Mängelrüge etwa in der Verbesserungszusage (HS 1792, 1840 ua) oder im Verbesserungsversuch (HS 1777, SZ 48/56 ua) zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0014264Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.04.2021