RS OGH 1980/9/16 2Ob64/80, 3Ob654/81, 5Ob560/83 (5Ob561/83, 5Ob562/83), 2Ob714/86, 9ObA101/99i, 7Ob5

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Veröffentlicht am 16.09.1980
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Norm

ZPO §273

Rechtssatz

Wird § 273 ZPO - wegen Beweisschwierigkeiten - angewendet, ist auf die (dem materiellen Recht zugehörenden) Beweislastregeln nicht Bedacht zu nehmen, und es sind Überlegungen darüber müßig, ob dem Kläger unter Umständen die Erbringung eines prima-facie-Beweises gelungen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0040447

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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