RS OGH 1980/9/17 11Os90/80

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Veröffentlicht am 17.09.1980
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Norm

StGB §185 Abs1

Rechtssatz

Das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Luftverkehrs verlangt nicht mehr, als daß sich der Täter die spezielle Gefahrenlage des Luftverkehrs, die sich vor allem aus der Anfälligkeit der Luftfahrzeuge gegen störende Eingriffe ergibt, zunutze macht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0095017

Dokumentnummer

JJR_19800917_OGH0002_0110OS00090_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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