RS OGH 1980/9/17 11Os98/80, 12Os10/81, 13Os99/81, 12Os174/83, 11Os183/84, 13Os106/88, 11Os60/88, 14O

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Veröffentlicht am 17.09.1980
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Norm

StGB §15 D

Rechtssatz

Absolut untauglich ist der Versuch, wenn die Verwirklichung des Deliktstypus auf die vorgesehene Art auch bei einer generalisierenden Betrachtung, sohin unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls, sei es wegen Untauglichkeit des Subjekts, Objekts oder der Handlung des Täters, geradezu denkunmöglich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0090345

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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