Norm
ABGB §1096 A2Rechtssatz
Ist der langjährige Pächter einer Landwirtschaft vertraglich zur Erhaltung der Inventargegenstände und zur Erhaltung der Einrichtungen in dem Zustand verpflichtet, in dem sie sich zur Zeit der Pachtübernahme befanden, dann kann er vom Verpächter den Aufwand für die Erneuerung eines kurzlebigen Wirtschaftsgutes wie eines Boilers, der zum Inventar gehört, nicht verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0021205Dokumentnummer
JJR_19800917_OGH0002_0010OB00647_8000000_001