Norm
StGB §12 BcRechtssatz
Auch (und gerade) Handlungen, die der Vorbereitung einer (geplanten) Tat dienen und, für sich allein betrachtet, nicht einmal als Versuch strafbar wären, kommen als typischer Beitrag zur späteren Ausführung einer strafbaren Handlung im Sinne des dritten Falls des § 12 StGB in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0090195Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016