Norm
EO §7 DaRechtssatz
Das Fehlen des gemäß § 7 Abs 2 EO für die Exekutionsbewilligung erforderlichen Nachweises des Bedingungseintrittes ist vom Bewilligungsgericht oder - soweit ein zulässiges Rechtsmittel vorliegt - vom Rechtsmittelgericht von Amts wegen zu beachten und führt zur Abweisung des Exekutionsantrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0001370Zuletzt aktualisiert am
23.01.2009