Norm
StGB §32Rechtssatz
Bei der Strafbemessung sind auch Aspekte der Generalprävention zu berücksichtigen. Dies ist mit den im § 32 StGB für diese aufgestellten Grundsätzen durchaus vereinbar, solang die verhängte Strafe die schuldangemessene Höhe nicht überschreitet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0090600Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021