Norm
AEB Art2Rechtssatz
Wenn das gesamte Warenlager eines bestimmten Geschäftes gegen Einbruchsdiebstahl versichert ist, kann dies nur dahin verstanden werden, daß es sich um das jeweilige Warenlager insoweit handelt, als dieses dem üblichen Warenlager eines Geschäftes gleicher Art entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080216Dokumentnummer
JJR_19801009_OGH0002_0070OB00055_8000000_001