RS OGH 1980/10/9 7Ob55/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1980
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Norm

AEB Art2
AHB §2a
VersVG §23

Rechtssatz

Wenn das gesamte Warenlager eines bestimmten Geschäftes gegen Einbruchsdiebstahl versichert ist, kann dies nur dahin verstanden werden, daß es sich um das jeweilige Warenlager insoweit handelt, als dieses dem üblichen Warenlager eines Geschäftes gleicher Art entspricht.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 55/80
    Entscheidungstext OGH 09.10.1980 7 Ob 55/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080216

Dokumentnummer

JJR_19801009_OGH0002_0070OB00055_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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