RS OGH 1980/10/9 7Ob673/80

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Veröffentlicht am 09.10.1980
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Norm

EO §382 Z8a IVB

Rechtssatz

Durch die Zuerkennung eines einstweiligen Unterhaltes soll der Unterhaltsanspruch des gefährdeten Ehegatten möglichst schnell und ohne Rücksicht auf den Ausgang des Unterhaltsprozesses befriedigt werden. Er kann daher auch begehrt werden, wenn die gefährdete Partei den Unterhalt bereits eingeklagt hat.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 673/80
    Entscheidungstext OGH 09.10.1980 7 Ob 673/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0005945

Dokumentnummer

JJR_19801009_OGH0002_0070OB00673_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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