RS OGH 1980/10/14 4Ob125/80

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Veröffentlicht am 14.10.1980
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Norm

Geo §29 Abs4
VBG §10

Rechtssatz

Für die Einstufung eines bei Gericht tätigen Vertragsbediensteten kommt hinsichtlich der Ermittlung des im Einzelfall zu fordernden Fachwissens eine vergleichsweise Berücksichtigung der im § 29 Geo enthaltenen Richtlinien für die Tätigkeit der in der Geschäftsstelle verwendeten Personen in Betracht. Hiezu ist nicht eine zergliedernde, am Detail haftende Betrachtungsweise, sondern eine zusammenfassende Gesamtbeurteilung erforderlich.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 125/80
    Entscheidungstext OGH 14.10.1980 4 Ob 125/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0059345

Dokumentnummer

JJR_19801014_OGH0002_0040OB00125_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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