Norm
AngG §22Rechtssatz
Die vermutete Einwilligung zur Inanspruchnahme der Arbeitssuchtage ist der tatsächlichen Einwilligung gleichzuhalten und es wird dadurch die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens des Arbeitnehmers ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Postensuche, Stellensuche, Angestellte, Freistellung, Vorstellung, Auflösung, Ende, Beendigung, Kündigung, Einverständnis, Dienstpostensuche, Zustimmung, FreizeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028285Dokumentnummer
JJR_19801014_OGH0002_0040OB00114_8000000_001