Norm
SchG Art3Rechtssatz
Untreue durch Scheckreiterei, an der ein Kassier einer bezogenen Bank beteiligt ist: Ein Bankkassier hat Schecks, von denen er weiß, daß sie ungedeckt sind, zurückzuweisen und nicht durch Honorierung einem - nicht kreditwürdigen - Schuldner faktisch Kredit zu gewähren (so schon SSt 27/63).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0072552Dokumentnummer
JJR_19801014_OGH0002_0110OS00116_8000000_001