Norm
ABGB §1336 BRechtssatz
Die Vertragsstrafe gebührt auch dann, wenn kein Schaden eingetreten ist. Ein sie übersteigender Schaden kann nur nach Art 8 Nr 3 der 4.EVHGB und dann begehrt werden, wenn die Konventionalstrafe bloß als Mindestersatz vereinbart wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0032198Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.02.2020