Norm
AO §10Rechtssatz
Gesetzliche Pfandrechte insbesondere auch das des Rechtsanwalts nach § 19a RAO, können auch nach Konkurseröffnung entstehen und sind im Konkurs als Absonderungsrechte geltend zu machen (so schon SZ 8/278, andere Ansicht SZ 30/27 hinsichtlich des Ausgleichsverfahrens).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0051718Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.02.2012