Norm
SGG aF §12 DRechtssatz
Schon die Anreise zum Ort der Übernahme des Suchtgifts, das Zusammentreffen mit dem Suchtgiftlieferanten und die Verabredung der Übernahme für den nächsten Tag mit dem Ziel des alsbaldigen Inverkehrsetzens als ausführungsnahe Versuchshandlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0087986Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.01.2022