Norm
ABGB §427Rechtssatz
Bei kauf vom Holz am Stamm, das bei Druchforstung einer bestimmten Waldfläche aus Wild- und Schneebrüchen anfällt, Eigentumserwerb noch nicht mit Schlägerung, sondern erst mit gemeinsamer FEststellung des Maßes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011162Dokumentnummer
JJR_19801028_OGH0002_0050OB00587_8000000_001