Norm
ABGB §1311 IIbRechtssatz
Auch auf Autobahnen kann Langsamfahren ohne zwingenden Grund nach den Umständen als Behinderung des Folgeverkehrs beurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0027427Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.08.2015