Norm
ZPO §502 Abs3 DbRechtssatz
Ergeht im Berufungsverfahren ein einheitliches Urteil, das in seiner Gesamtheit kein voll bestätigendes Urteil im Sinne des § 502 Abs 3 ZPO ist, so steht beiden Teilen unabhängig von ihrem jeweiligen Erfolg im Berufungsverfahren die Revision hinsichtlich des gesamten streitverfangenen Betrages offen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0042574Dokumentnummer
JJR_19801104_OGH0002_0020OB00148_8000000_001