Norm
ABH Art16Rechtssatz
Sehen Versicherungsbedingungen Leistungsfreiheit für den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens vor, so ist der Folgesatz "Leistungsfreiheit gilt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen des herbeigeführten Schadens zu einer Strafe als festgestellt" einschränkend ebenfalls nur für die genannten Verschuldensgrade zu verstehen (entgegen 3 Ob 255/59).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080521Dokumentnummer
JJR_19801106_OGH0002_0070OB00061_8000000_003