RS OGH 1980/11/11 4Ob554/80

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Veröffentlicht am 11.11.1980
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Norm

ZPO §530 Z7 G2

Rechtssatz

Die bloße Hoffnung auf den Wegfall eines im Vorprozeß gehegten Zweifels darüber, ob eine für die Parteienvernehmung beantragte Partei die Wahrheit sagen werde, berechtigt nicht nur Wiederaufnahme des Verfahrens aus dem Grunde des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO, weil die erwartete "Haltungsänderung" einer Partei diese nicht zu einem neuen Beweismittel macht, das der Wiederaufnahmskläger aufgefunden hat oder zu benützen in den Stand gesetzt wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 554/80
    Entscheidungstext OGH 11.11.1980 4 Ob 554/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0044806

Dokumentnummer

JJR_19801111_OGH0002_0040OB00554_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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