Norm
JN §1 DVkRechtssatz
Der Einklagung einer Konkursforderung steht das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtsweges entgegen, daher amtswegig wahrzunehmende Nichtigkeit des Verfahrens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0042001Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.12.2021