Norm
ABGB §932 VRechtssatz
Der Wohnungseigentumsbewerber kann unter Berufung auf die Nichtigkeit von diesen abbedingenden Vereinbarungen nach § 24 Abs 1 Z 4 WEG 1975 vom Wohnungseigentumsorganisator, der mit der Verbesserung eines Baumangels in Verzug ist, den Ersatz der Kosten der notwendigen Verbesserung begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018751Dokumentnummer
JJR_19801112_OGH0002_0010OB00615_8000000_002