RS OGH 1980/11/12 1Ob570/80 (1Ob571/80), 5Ob33/02t, 3Ob14/08t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1980
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Norm

EO §349 D
EO §349 E

Rechtssatz

Der Exekutionstitel, gerichtet auf Räumung einer Liegenschaft, berechtigte zur Entfernung des Verpflichteten und aller jener Personen, die sich als Familienmitglieder, Besucher, Angestellte oder Untermieter des Verpflichteten (§ 568 ZPO) in den Räumen aufhalten. Nicht entfernt werden dürfen jene Personen, die auf Grund von Rechtsbeziehungen zum (früheren) Eigentümer auf der Liegenschaft verbleiben dürfen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 570/80
    Entscheidungstext OGH 12.11.1980 1 Ob 570/80
    SZ 53/148
  • 5 Ob 33/02t
    Entscheidungstext OGH 26.02.2002 5 Ob 33/02t
    Auch; Beisatz: Hier: § 156 EO. (T1)
  • 3 Ob 14/08t
    Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 14/08t
    Auch; Beisatz: Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass es dem Ersteher versagt wäre, gegen Personen, die das Versteigerungsobjekt völlig titellos benützten, mit Räumungsklage und -exekution vorzugehen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0004459

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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