RS OGH 1980/11/13 13Os78/80, 15Os37/16d (15Os101/16s, 15Os102/16p)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.11.1980
beobachten
merken

Norm

MedienG §16 Abs2
PresseG §42
StPO §281 Abs1 Z11

Rechtssatz

Eine ohne im Gesetz hiefür normierte strikte Voraussetzung (hier: Antrag des Anklägers) unzulässig ergangenen Verfallserkenntnis gemäß § 42 PresseG ist mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO behaftet (mangels Beschwer jedoch nicht die Abweisung eines gar nicht gestellten Verfallsantrags).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0072284

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten