Norm
MedienG §16 Abs2Rechtssatz
Eine ohne im Gesetz hiefür normierte strikte Voraussetzung (hier: Antrag des Anklägers) unzulässig ergangenen Verfallserkenntnis gemäß § 42 PresseG ist mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO behaftet (mangels Beschwer jedoch nicht die Abweisung eines gar nicht gestellten Verfallsantrags).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0072284Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017