RS OGH 1980/11/13 7Ob617/80, 5Ob696/81, 7Ob115/02s

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Veröffentlicht am 13.11.1980
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Norm

ABGB §932 I
ABGB §932 IIa
ABGB §1052 A
ABGB §1167

Rechtssatz

Wird die Zahlung des Kaufpreises (Werklohnes) wegen nicht behobener Mängel verweigert, und stellt sich deren Unbehebbarkeit heraus, so kann der Klage nicht vor Anleitung des Beklagten zur Klarstellung der bisher auf keinen bestimmten Gewährleistungsanspruch gestützten Einrede (in Richtung Wandlung oder Preisminderung) stattgegeben werden (teilweise abweichend von 5 Ob 141/62).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018620

Dokumentnummer

JJR_19801113_OGH0002_0070OB00617_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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