Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
In der in einem Zeitungsinserat eines Klienten angekündigten, auf dessen alleinige Kosten durchgeführten Rechtsberatung von Vertragsinteressenten kann ein Standesvergehen weder in Richtung einer kostenlosen Vertretung noch - solange keine konkrete Interessenkollision auftritt - einer Doppelvertretung erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0055300Dokumentnummer
JJR_19801117_OGH0002_000BKD00059_8000000_001