Norm
ABGB §1295 Ia8Rechtssatz
Für den Fall der Ersatzleistung zur Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung einer Sache ist jener Zeitpunkt für die Entstehung des Rückersatzanspruches maßgebend, in dem der Ersatzberechtigte den Vorsteuerabzug unter der Annahme einer unverzüglichen Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung geltend machen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0037861Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.10.2020