RS OGH 1980/11/27 7Ob655/80, 7Ob661/82, 4Ob5/20v

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Veröffentlicht am 27.11.1980
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Norm

ABGB §484

Rechtssatz

Der Servitutsberechtigte darf die Schneeräumung auf die der fortgeschrittenen technischen Entwicklung entsprechende Art vornehmen lassen. Auch dadurch, daß bei mechanischer Schneeräumung ein Teil der auf dem Servitutsweg liegenden Schneemassen vom Räumgerät auf den anschließenden, vom Fahrtrecht nicht erfaßten Teil des Grundes des Beklagten geschoben wird kann sich der Beklagte nicht beschwert erachten, weil er als Eigentümer des dienenden Gutes die Schneeräumung des Servitutsweges zu dulden hat ( § 472 ABGB ).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 655/80
    Entscheidungstext OGH 27.11.1980 7 Ob 655/80
  • 7 Ob 661/82
    Entscheidungstext OGH 08.07.1982 7 Ob 661/82
    Auch; Beisatz: Nicht aber die Unterlassung der Errichtung eines der
    Schneeräumung hindernden Zaunes. (T1) = MietSlg 34054
  • 4 Ob 5/20v
    Entscheidungstext OGH 02.07.2020 4 Ob 5/20v
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011781

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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