RS OGH 1980/11/27 7Ob690/80, 4Ob1511/95, 2Ob221/98h, 2Ob208/98x, 2Nd505/99, 8Ob239/02h, 4Ob147/03a,

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1980
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Norm

ABGB §905 IC
ZPO §502 HIII5
LGVÜ Art5 Nr1

Rechtssatz

Lieferung "frei Haus" enthält eine Vereinbarung der Streitteile im Sinne des § 905 Abs 1 ABGB über den Ort, an dem die Klägerin ihre Verkäuferpflicht zu erfüllen hat.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 690/80
    Entscheidungstext OGH 27.11.1980 7 Ob 690/80
    Veröff: SZ 53/162
  • 4 Ob 1511/95
    Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob 1511/95
  • 2 Ob 208/98x
    Entscheidungstext OGH 10.09.1998 2 Ob 208/98x
    Vgl; Beisatz: Wird ein Lieferort im Sinne des Art 31 UN-Kaufrechtsübk vertraglich vereinbart, so handelt es sich hiebei regelmäßig um Fragen der Transportkosten, der Liefermodalitäten und der Gefahrtragung, die mit Gerichtsstandfragen zu verbinden nicht sachgemäß ist; dies gilt vor allem dann, wenn eine Klausel einen Lieferort festlegt, der weder mit dem Ort der Niederlassung des Verkäufers noch des Käufers identisch ist. (T2)
  • 2 Ob 221/98h
    Entscheidungstext OGH 10.09.1998 2 Ob 221/98h
    Vgl; Beisatz: Ob die Parteien durch eine Klausel, die den Lieferort festlegt, zugleich auch einen Gerichtsstand des Erfüllungsorts im Sinne des Art 5 Nr 1 LGVÜ an diesem Ort begründen wollen, ist Auslegungsfrage. Klauseln, nach denen die Lieferpflicht in der Versendung der Ware besteht, können aber keinen Gerichtsstand am Bestimmungsort begründen. (T1) Veröff: SZ 71/143
  • 2 Nd 505/99
    Entscheidungstext OGH 04.06.1999 2 Nd 505/99
    Vgl auch; Beis wie T1 nur: Ob die Parteien durch eine Klausel, die den Lieferort festlegt, zugleich auch einen Gerichtsstand des Erfüllungsorts im Sinne des Art 5 Nr 1 LGVÜ an diesem Ort begründen wollen, ist Auslegungsfrage. (T3)
  • 8 Ob 239/02h
    Entscheidungstext OGH 23.01.2003 8 Ob 239/02h
    Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz: Auslegung im Einzelfall irrevisibel; außer unvertretbar. (T4)
  • 4 Ob 147/03a
    Entscheidungstext OGH 16.12.2003 4 Ob 147/03a
    Vgl; Beis wie T3
  • 5 Ob 313/03w
    Entscheidungstext OGH 29.03.2004 5 Ob 313/03w
    Vgl aber; Beisatz: Aus der Vereinbarung der Lieferung "Frei Haus" lässt sich die Vereinbarung eines Erfüllungsortes (schon gar nicht für die Kaufpreisschuld) nicht festlegen. Es handelt sich regelmäßig um eine Vereinbarung über die Tragung der Transportkosten, der Liefermodalitäten und der Gefahrtragung, die mit Gerichtsstandsfragen nicht sachgemäß zu verbinden sind. (T5)
  • 7 Ob 203/04k
    Entscheidungstext OGH 22.12.2004 7 Ob 203/04k
    Vgl auch; Beis wie T3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0017616

Dokumentnummer

JJR_19801127_OGH0002_0070OB00690_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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