RS OGH 1980/12/1 Bkd53/80

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Veröffentlicht am 01.12.1980
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Norm

DSt 1872 §12 Abs2

Rechtssatz

Der Umstand, daß das Disziplinarvergehen auch berufsfremden Personen und dem Gericht bekannt geworden ist, ist Tatbestandsmerkmal des Vergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes und daher nicht gesondert erschwerend.

Entscheidungstexte

  • Bkd 53/80
    Entscheidungstext OGH 01.12.1980 Bkd 53/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0055606

Dokumentnummer

JJR_19801201_OGH0002_000BKD00053_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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