Norm
KO §31Rechtssatz
Wird ein bevollmächtigter Vertreter des Anfechtungsgegners tätig, dann kommt es auf das "Kennenmüssen" des Anfechtungsgegners oder des Vertreters an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0064758Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2013