RS OGH 1980/12/2 5Ob750/80, 5Ob503/81, 5Ob586/82, 3Ob173/08z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.1980
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Norm

KO §31

Rechtssatz

Wird ein bevollmächtigter Vertreter des Anfechtungsgegners tätig, dann kommt es auf das "Kennenmüssen" des Anfechtungsgegners oder des Vertreters an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0064758

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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